Krippeninfoblatt

1. Öffnungszeiten

Die Kita`s sind geöffnet von Montag bis Freitag von 07.00 – 18.30 Uhr. Nur die Kita’s an der Fellenbergstrasse 281/289 sind von 06.30 – 18.30 Uhr geöffnet. An offiziellen Feiertagen bleiben alle Kita`s geschlossen. Diese Tage können nicht kompensiert werden und das Betreuungsgeld wird nicht zurückerstattet. Vor den allgemeinen Feiertagen schliesst die Krippe um 17.00 Uhr. Die Eltern werden gebeten, die entsprechenden Ankündigungen am Anschlagbrett zu beachten.

An allgemeinen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag,
1. August sowie an Weinachten und Neujahr bleiben die Kita’s geschlossen.


Betriebsferien 

Sommerferien 9 Tage 
Weihnachtsferien 3 Tage 

Die Eltern verpflichten sich ihr Kind immer pünktlich zu bringen und abzuholen.

Am Vormittag müssen alle Kinder spätestens um 09.00 Uhr in der Krippe sein, am Nachmittag spätestens um 14.00 Uhr.

Die Kinder können jeweils zwischen 06.30/ 07.00-09.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 14.00 Uhr gebracht und um 11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 14.00 Uhr und zwischen 16.00- 18.30 Uhr abgeholt werden. Wünschenswert wäre, wenn die Eltern um 18.15 Uhr in der Krippe sein könnten, um mit der Erzieherin noch einige Informationen auszutauschen.

Die Kinder werden nur den Eltern oder einer von ihnen bevollmächtigten Person übergeben. Grundsätzlich ist die Gruppenleiterin zu informieren, wenn eine fremde Person beauftragt ist, das Kind abzuholen.

Teilzeitplatzierte Kinder können in Notfällen und nach Absprache mit der Krippenleiterin zusätzlich betreut werden. Zahlungstarif für die zusätzliche Betreuung ist für Babys CHF 140.00 und für Kinder ab 19 Monaten CHF 120.00 pro Tag.

Die Zeit zwischen den oben erwähnten Blockzeiten nützen wir für unsere Tagesaktivitäten in Form von Spielen, Freispiel, Essen, Gruppen- oder Einzelförderung, Schlafen, Spazieren, Austoben etc.


2. Aufnahmebedingungen

Die Kita`s sind politisch und konfessionell neutral und nehmen Kinder aller Nationalitäten auf. Wir nehmen Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt auf.


Um eine kontinuierliche Betreuung und Gemeinschaft zu gewährleisten, müssen die Kinder an mindestens zwei ganze Tage (Kontakttage) in die Krippe gebracht werden.

Vereinbarte Präsenzzeiten sind verbindlich und können nur nach vorheriger Absprache mit der Krippenleiterin geändert werden.


3. Eingewöhnung

Die Eingewöhnungszeit des Kindes ist äusserst wichtig!


Zusammen mit der zuständigen Gruppenleiterin wird ein Eingewöhnungsplan erarbeitet, damit das neue Kind genügend Zeit hat, die Kindergruppe und die Betreuungspersonen kennenzulernen.

Damit sich das Kind im neuen Lebensumfeld vertraut und geborgen fühlt, ist ein schrittweises, langsames Einleben von mindestens einer Woche erforderlich.

Die Eingewöhnung ist kostenpflichtig und kostet pauschal für eine Woche:


  • Baby, 3 – 18 Monate: CHF 300.-
  • Kleinkind ab 19 Monaten: CHF 200.-


4. Kleidung

Wir bitten die Eltern, die Kinder dem Wetter entsprechend zu kleiden. 

Wir beabsichtigen täglich und bei jeder Witterung (auch bei Regen und Schnee) ins Freie zu gehen.

Wir benötigen deshalb einen Regenschutz und Gummistiefel bzw. auch einen Sonnenhut für das Kind. Eine Garnitur Ersatzkleider sollte ebenfalls zur Verfügung stehen, denn die Kinder turnen, basteln und spielen auch im und mit Sand und Dreck.
Es sollte den Kindern auch die Möglichkeit gegeben werden, die Kleider schmutzig machen zu dürfen.


5. Krankheit

Die Kita Schmetterling kann grundsätzlich kranke Kinder nicht betreuen.

Davon ausgenommen sind erkältete Kinder. Bricht eine Krankheit während des Krippentages aus, wird mit den Eltern Kontakt aufgenommen. Die Eltern müssen aber jederzeit bereit und in der Lage sein, das Kind von der Krippe abholen zu können.

Medikamente werden grundsätzlich nur in Absprache mit den Eltern verabreicht.

Augen- und Mundschleimhautentzündungen müssen von einem Arzt untersucht werden. Dieser entscheidet, ob die Erkrankung ansteckend ist und wie lange das Kind zu Hause bleiben muss!

Kinderkrankheiten sind ebenfalls ansteckend, oft bis 2 Wochen nach Ausbruch der Krankheit. Die Eltern werden gebeten zu bedenken, dass eine ansteckende Krankheit auch das Personal befallen kann.


6. Personal

Die Kita Schmetterling lässt ihre 8 Kindergruppen von pädagogisch diplomierten Gruppenleiterinnen und Miterzieherin betreuen. Die Kita bietet zudem Lehrstellen sowie Praktikumsplätze (für die Berufsausbildung zur Fachfrau/-mann Betreuung) an.


Die Krippenleiterin ist für die Gesamtorganisation des Krippenalltages sowie für das Wohl der Kinder und der Mitarbeiterinnen verantwortlich.

Personalwechsel werden mündlich und schriftlich bekannt gegeben. Am Anschlagbrett stellen sich jeweils neue Mitarbeiterinnen auf einem Plakat vor.


7. Zusammenarbeit mit den Eltern

Einmal pro Jahr findet in jeder Gruppe ein Elternabend ohne Kinder statt. Dieser wird frühzeitig schriftlich angekündigt.


Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit ein persönliches Gespräch mit der Gruppenleiterin über die Entwicklung ihres Kindes zu vereinbaren. Falls die Gruppenleiterin ein Gespräch für nötig erachtet, wird sie sich ihrerseits an die Eltern wenden. Natürlich können sich die Eltern bei Fragen und Problemen auch jederzeit an die Krippenleitung wenden.

Wichtige Veränderungen innerhalb der Familie beeinflussen ein Kind in seinem Verhalten. Damit die Erzieherinnen das Kind einfühlsam begleiten und betreuen können, sind sie auf Informationen der Eltern angewiesen. Alle Betreuerinnen unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.

Für Fragen und Probleme rund um das Kind ist nur die Gruppenleitung oder die Krippenleitung zuständig (nicht aber das Lehrpersonal). Die Eltern wenden sich bitte direkt an die Gruppenleiterin.

Bei Abwesenheit des Kindes durch Krankheit oder Ferien muss die Gruppenleiterin ebenfalls frühzeitig orientiert werden.


8. Elternbeiträge/ Elternrechnung

Die Kita Schmetterling ist von der Stadt Zürich subventioniert. Die Kostenberechnung erfolgt nach den städtischen Richtlinien und wird vom Schul- und Sportdepartement geprüft. Als Grundlage zur Berechnung des monatlichen Elternbeitrages gelten die finanziellen Verhältnisse der Eltern, das steuerbare Einkommen und Vermögen. 

Die Subventionsbestätigung, wie auch der subventionsberechtigter Betreuungsumfang ist vor dem Eintritt des Kindes vorzulegen.

Die Monatspauschale ist bis zum 01. des Monats im Voraus zu bezahlen.
Da die Betriebskosten bestehen bleiben, auch wenn ihr Kind krank oder in den Ferien ist, ändern Ferien/ Krankheit nichts an der Monatspauschale.

Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung des Rechnungsbetrages sehen wir uns leider gezwungen, den Kitaplatz innert Wochenfrist zu kündigen.

Fragen zu Berechnung
Für Fragen betreffend Zahlungen, Berechnung etc. steht ihnen die Geschäftsleitung
Tel. 044 492 60 02 jederzeit gerne zur Verfügung.


9. Kündigung

Es besteht eine gegenseitige Kündigungsfrist.

Der Austritt der Kinder muss zwei Monate im Voraus auf Ende Monat schriftlich der Krippenleitung gemeldet werden.

Reduktion der Tage müssen mindestens zwei Monate im Voraus auf Anfang Monat der Krippenleitung gemeldet werden.


10. Versicherung

Jedes Kind muss krankenversichert sein sowie einer Unfall- und Haftpflichtversicherung angehören.


Für Kleider, Schuhe, Spielzeug und Schmuck übernimmt die Krippe keine Haftung.

Kinderkrippe Schmetterling
Januar 2020